Fachbeitrag in „DER BETRIEB“ zu den Auswirkungen des § 1 StaRUG auf die AG

Ganz aktuell ist unser neuer Fachbeitrag „Die Auswirkungen des § 1 StaRUG auf die Aktiengesellschaft“ in der Fachzeitschrift DER BETRIEB erschienen (Fundstelle ist DER BETRIEB 2023, S. 1489).

Früherkennung von bestandsgefährdenden Entwicklungen – qualitativer oder quantitativer Ansatz?

Die Geschäftsleiter haftungsbeschränkter Gesellschaften (GmbH, GmbH & Co. KG, UG, AG etc.) sind zur Einrichtung und fortlaufenden Pflege eines Früherkennungssystems für bestandsgefährdende Entwicklungen verpflichtet.

Einführung eines
Risikomanagement-
systems im Unternehmen:
Das sind die wesentlichen Schritte

Seit dem 1.1.2021 ist klarstellend gesetzlich geregelt, dass haftungsbeschränkte Unternehmen (AG, GmbH, GmbH & Co. KG, UG, Genossenschaft) ein Früherkennungssystem für bestandsgefährdende Entwicklungen benötigen.

Früher­kennungs­system nach § 1 StaRUG: Was ist das und wer braucht das – und vor allem: wozu?

Das Früherkennungssystem folgt aus dem Auftrag des nationalen Gesetzgebers aus einer EU-Richtlinie. In der Umsetzung der Richtlinie hat sich der deutsche Gesetzgeber stark an § 91 Abs. 2 AktG angelehnt: Ziel der Norm ist es, Fehlentwicklungen frühzeitig zu erkennen und damit letztlich auch Insolvenzen zu vermeiden.