In diesem Video erklärt Cornelius Nickert ausführlich und aus seiner ganz persönlichen beruflichen Historie heraus, warum Unternehmen von Steuerungssystemen und Früherkennungssystemen profitieren.
Schlagwort: §1 StaRUG
Relevanz des unternehmerischen Frühwarnsystems für Kreditinstitute
Aktuell ist unser neuer Beitrag zur Relevanz des unternehmerischen Frühwarnsystems für Kreditinstitute erschienen (Fundstelle ist KP 07-08/2024, S. 187).
Neu auf YouTube: Warn- und Hinweispflichten für Steuerberater
Unser neues YouTube-Video „Beratung von Krisenmandanten – Tipps für die Minimierung von Haftungsrisiken“ ist live.
Wo kann man ein Früherkennungssystem kaufen und was kostet es?
Geschäftsleiter von haftungsbeschränkten Gesellschaften (GmbH, GmbH & Co. KG, UG und AG) sind gesetzlich verpflichtet, ein Früherkennungssystem einzurichten und fortlaufend zu pflegen, §§ 1 StaRUG, 91 Abs. 2 AktG. Wo aber kann man ein solches Früherkennungssystem kaufen – und was kostet es?
Pflicht zur Krisenfrüherkennung (auch) für Insolvenzverwalter – Fachbeitrag in der ZInsO
Aktuell ist unser neue Fachbeitrag „Pflicht zur Krisenfrüherkennung (auch) für Insolvenzverwalter?“ in der Fachzeitschrift ZInsO erschienen.
Fachbeitrag in „DER BETRIEB“ zu den Auswirkungen des § 1 StaRUG auf die AG
Ganz aktuell ist unser neuer Fachbeitrag „Die Auswirkungen des § 1 StaRUG auf die Aktiengesellschaft“ in der Fachzeitschrift DER BETRIEB erschienen (Fundstelle ist DER BETRIEB 2023, S. 1489).
Früherkennung von bestandsgefährdenden Entwicklungen – qualitativer oder quantitativer Ansatz?
Die Geschäftsleiter haftungsbeschränkter Gesellschaften (GmbH, GmbH & Co. KG, UG, AG etc.) sind zur Einrichtung und fortlaufenden Pflege eines Früherkennungssystems für bestandsgefährdende Entwicklungen verpflichtet.
Einführung eines
Risikomanagement-
systems im Unternehmen:
Das sind die wesentlichen Schritte
Seit dem 1.1.2021 ist klarstellend gesetzlich geregelt, dass haftungsbeschränkte Unternehmen (AG, GmbH, GmbH & Co. KG, UG, Genossenschaft) ein Früherkennungssystem für bestandsgefährdende Entwicklungen benötigen.
Früherkennungssystem nach § 1 StaRUG: Was ist das und wer braucht das – und vor allem: wozu?
Das Früherkennungssystem folgt aus dem Auftrag des nationalen Gesetzgebers aus einer EU-Richtlinie. In der Umsetzung der Richtlinie hat sich der deutsche Gesetzgeber stark an § 91 Abs. 2 AktG angelehnt: Ziel der Norm ist es, Fehlentwicklungen frühzeitig zu erkennen und damit letztlich auch Insolvenzen zu vermeiden.