Inhalt:
- – §§ 1 Abs. 1 StaRUG sowie 91 Abs. 2 AktG: Risikofrüherkennung ist Pflicht – wie erfolgt eine passende Umsetzung?
- – Bedeutung der Planrechnung für die Risikofrüherkennung
- – uvm. Mehr Infos auf der Veranstaltungsseite
Termin: 12.10.2023
Ort: Frankfurt a.M.
Referenten: Cornelius Nickert