Inhalt:

  • – §§ 1 Abs. 1 StaRUG sowie 91 Abs. 2 AktG: Risikofrüherkennung ist Pflicht – wie erfolgt eine passende Umsetzung?
  • – Bedeutung der Planrechnung für die Risikofrüherkennung
  • – uvm. Mehr Infos auf der Veranstaltungsseite

Termin: 12.10.2023

Ort: Frankfurt a.M.

Referenten: Cornelius Nickert