Geschäftsleiter von haftungsbeschränkten Gesellschaften (GmbH, GmbH & Co. KG, UG und AG) sind gesetzlich verpflichtet, ein Früherkennungssystem einzurichten und fortlaufend zu pflegen, §§ 1 StaRUG, 91 Abs. 2 AktG. Wo aber kann man ein solches Früherkennungssystem kaufen – und was kostet es?
Kategorie: Früherkennungssystem
Pflicht zur Krisenfrüherkennung (auch) für Insolvenzverwalter – Fachbeitrag in der ZInsO
Aktuell ist unser neue Fachbeitrag „Pflicht zur Krisenfrüherkennung (auch) für Insolvenzverwalter?“ in der Fachzeitschrift ZInsO erschienen.
Neu auf YouTube: Monte-Carlo-Simulation für den Mittelstand – einfach erklärt
In unserem neuen YouTube-Video erklären wir, was genau eine Monte-Carlo-Simulation ist und vor allem, wie sie mittelständische Unternehmen dabei unterstützen kann, zum einen bestandsgefährdende Entwicklungen rechtzeitig zu erkennen, zum anderen aber auch, das Unternehmen erfolgreich zu steuern.
Fachbeitrag in „DER BETRIEB“ zu den Auswirkungen des § 1 StaRUG auf die AG
Ganz aktuell ist unser neuer Fachbeitrag „Die Auswirkungen des § 1 StaRUG auf die Aktiengesellschaft“ in der Fachzeitschrift DER BETRIEB erschienen (Fundstelle ist DER BETRIEB 2023, S. 1489).
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Die Geschäftsleiter haftungsbeschränkter Gesellschaften (GmbH, GmbH & Co. KG, UG, AG etc.) sind zur Einrichtung und fortlaufenden Pflege eines Früherkennungssystems für bestandsgefährdende Entwicklungen verpflichtet.
Früherkennung von bestandsgefährdenden Entwicklungen – qualitativer oder quantitativer Ansatz?
Die Geschäftsleiter haftungsbeschränkter Gesellschaften (GmbH, GmbH & Co. KG, UG, AG etc.) sind zur Einrichtung und fortlaufenden Pflege eines Früherkennungssystems für bestandsgefährdende Entwicklungen verpflichtet.
Einführung eines
Risikomanagement-
systems im Unternehmen:
Das sind die wesentlichen Schritte
Seit dem 1.1.2021 ist klarstellend gesetzlich geregelt, dass haftungsbeschränkte Unternehmen (AG, GmbH, GmbH & Co. KG, UG, Genossenschaft) ein Früherkennungssystem für bestandsgefährdende Entwicklungen benötigen.
Die besondere Bedeutung des Früherkennungssystems beim sanierten Unternehmen
Unternehmen nehmen in ihrem Umfeld am Wirtschaftsgeschehen teil. Sie können das Verhalten der anderen Teilnehmer, der Märkte und der Umwelt nicht kontrollieren, bestenfalls können sie es beeinflussen.
Früherkennungssystem nach § 1 StaRUG: Was ist das und wer braucht das – und vor allem: wozu?
Das Früherkennungssystem folgt aus dem Auftrag des nationalen Gesetzgebers aus einer EU-Richtlinie. In der Umsetzung der Richtlinie hat sich der deutsche Gesetzgeber stark an § 91 Abs. 2 AktG angelehnt: Ziel der Norm ist es, Fehlentwicklungen frühzeitig zu erkennen und damit letztlich auch Insolvenzen zu vermeiden.