Organhaftung: Vorstand, Geschäftsführung, Aufsichtsrat

Wir sichern unternehmerische Entscheidungen von Organen der Gesellschaft rechtlich ab und dokumentieren die Voraussetzungen für die Business Judgement Rule. Wir beraten und vertreten rund um die Frage der Organhaftung (Geschäftsführerhaftung, Vorstandshaftung, Aufsichtsratshaftung) – insbesondere bei unternehmerischen Entscheidungen, aber auch in der Krise. Wir beraten dabei auch Anpassungen von Gesellschaftsverträgen bzw. der Satzung und unterstützen beim Lagebericht: jeweils gezielt rund um das Thema Risikomanagement und unternehmerische Entscheidungen.

 

Wir übernehmen die außergerichtliche sowie die gerichtliche Vertretung im Zusammenhang mit der Geschäftsführerhaftung bzw. Vorstandshaftung wegen eines fehlenden bzw. unzureichenden Früherkennungssystems. Ebenso vertreten wir die Geschäftsführung und den Vorstand bei gerichtlichen wie außergerichtlichen Streitigkeiten rund um unternehmerische Fehlentscheidungen.

Ihr Nutzen

Die Geschäftsleitung enthaftet sich durch einen strukturierten und dokumentierten Entscheidungsprozess.
Sie steigern durch rechtskonforme Entscheidungen auch den Unternehmenswert: Die ökonomische Forschung zeigt, dass Unternehmen mit einem guten Risiko-Rendite-Verhältnis wertvoller sind als andere Unternehmen.