Neuer Aufsatz zu „Lücken im IDW-Prüfungsstandard 340“ erschienen
Immer wieder zeigen Unternehmensschieflagen und Insolvenzen, dass Unternehmen über ein zwar testiertes aber unwirksames Risikomanagementsystem verfügen. Es stellt sich daher die Frage nach der Sinnhaftigkeit solcher Testate basierend auf dem IDW PS 340.
Risikomanagement muss entscheidungsorientiert sein
Eine Prüfung des Risikomanagements nach IDW PS 340 greift deutlich zu kurz. Die Lücke im IDW PS 340 liegt darin, dass Anforderungen des StaRUG und zudem die Entscheidungsorientierung eines Risikomanagements weitestgehend ausblendet sind.
In ihrem aktuellen Beitrag in BOARD 1\2024 zeigen Cornelius Nickert, Prof. Dr. Werner Gleißner und Frank Romeike auf, dass die Anforderungen aus § 1 StaRUG erheblich über das hinausgehen, was bisher in § 91 Abs. 2 AktG gefordert wurde. Bedauerlicherweise berücksichtigen viele Unternehmen die Anforderungen aus § 1 StaRUG nur unzureichend.
Ökonomische Sichtweise ist entscheidend
Auch die Anforderungen des DIIR Revisionsstandard 2.1 oder der internationalen Standards COSO ERM (2017) fordern vor allem eine Entscheidungsorientierung eines Risikomanagements. Für die Frage der Früherkennung von bestandsgefährdenden Entwicklungen ist eine ökonomische Sichtweise entscheidend. Wäre eine juristische Sichtweise, die hinter den ökonomischen Anforderungen zurückbleibt, maßgebend, wäre das Ziel, Schieflagen und Insolvenzen zu vermeiden, nicht zu erreichen.
IDW-PS-340-Prüfung ist kein Freifahrschein für die Anforderungen aus § 1 StaRUG
Eine IDW-PS340-Prüfung besagt also nicht zwingend, dass alle gesetzlichen Anforderungen an das Risikomanagement erfüllt sind (siehe § 1 StaRUG sowie auch § 93 Abs. 1 AktG).