Unser neuer nwb-Beitrag zur Bilanzierung bei bestandsgefährdenden Entwicklungen
Aktuell ist unser neuer Beitrag zur Bilanzierung bei bestandsgefährdenden Entwicklungen in der „NWB Sanieren und Restrukturieren“ erschienen (Fundstelle ist NWB Sanieren 3/2024, S. 77).
Going-concern-Werte: ja oder nein
Die entscheidende Frage bei der Bilanzierung von kriselnden haftungsbeschränkten Unternehmen ist, ob (noch) Going-concern-Werte angesetzt werden dürfen oder nicht.
Redepflicht: Im Jahresabschluss? Im Anhang?
Wenn beim Krisenunternehmen noch going concern angenommen werden kann, schließt sich die weitere Frage an – nämlich, ob mögliche bestandsgefährdende Entwicklungen im Jahresabschluss darzustellen sind (wo?) beziehungsweise im Anhang / Lagebericht genannt werden müssen.
Früherkennungssystem gibt die erforderlichen Antworten
Ein im Unternehmen verankertes Früherkennungssystem ist aufgrund seiner Zukunftsbezogenheit in der Lage, Antworten auf die die aufgeworfenen Fragen bezüglich des Going-concern-Ansatzes und auch über das Vorliegen von wesentlichen und / oder bedeutsamen Unsicherheiten zu geben.
In unserem neuen Beitrag gehen wir ausführlich und anschaulich auf all diese Fragestellungen ein sowie auf mögliche Haftungsgefahren für Steuerberater, die bei der Jahresabschluss-Erstellung beteiligt sind.